(Basel BS). Die Parkkarten im Kanton Basel-Stadt werden digital. Künftig müssen neue digitale Parkkarten nicht mehr sichtbar hinter der Frontscheibe des Fahrzeugs liegen.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt informiert auf Facebook über die Umstellung und verweist für Angaben zu den verschiedenen Parkkarten, den Gebühren und der Beantragung auf die offizielle Website des Kantons.
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Das Wichtigste auf einen Blick
Region: Kanton Basel-Stadt.
Neuerung: Die Parkkarten werden digital.
Einführung: Ab Oktober 2026.
Neue digitale Parkkarten: Müssen nicht mehr hinter der Frontscheibe hinterlegt werden.
Bestehende Parkkarten: Bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig und müssen weiterhin sichtbar im Fahrzeug liegen.
Beantragung: Die meisten kontrollschildbezogenen Parkkarten können online beantragt werden.
Ausnahme: Für die regionale Gewerbeparkkarte gelten besondere Bedingungen.
Wichtig: Neue Parkkarten sind erst nach Zahlungseingang gültig.
Neue Parkkarten müssen nicht mehr hinter die Frontscheibe
Mit der Digitalisierung wird die Verwaltung von Parkkarten vereinfacht. Die Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt stellt ab Oktober 2026 auf digitale Parkkarten um. Damit müssen neu ausgestellte digitale Parkkarten nicht mehr im Auto deponiert werden.
Die Parkberechtigung wird an das Kontrollschild gebunden. Auch Änderungen wie ein Adresswechsel oder die Rückgabe einer Parkkarte können künftig online erledigt werden.
Bestehende Parkkarten behalten ihre Gültigkeit
Wer bereits eine gültige Parkkarte besitzt, muss diese nicht vorzeitig ersetzen. Die bisherigen Parkkarten bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig und müssen weiterhin wie gewohnt hinter der Frontscheibe hinterlegt werden.
Bei der nächsten Erneuerung wird die Parkkarte digital erfasst. Eine physische Parkkarte muss dann nicht mehr im Fahrzeug mitgeführt werden.
Kantonspolizei informiert über Gebühren und Beantragung
Die Kantonspolizei Basel-Stadt weist darauf hin, dass Informationen zu den verschiedenen Parkkarten, den jeweiligen Gebühren und dem Antragsverfahren auf der offiziellen Website des Kantons Basel-Stadt verfügbar sind.
Neue digitale Parkkarten sind erst nach Eingang der Zahlung gültig. Anschliessend erhalten die Antragstellenden eine Bestätigung, die als Nachweis dient, aber nicht im Fahrzeug hinterlegt werden muss.
Digitale Parkbewilligungen: Drei Tipps, damit beim Parkieren alles stimmt
Digitale Parksysteme machen das Parkieren einfacher, weil Berechtigungen elektronisch hinterlegt und kontrolliert werden können. Damit die Nutzung reibungslos funktioniert, sollten Fahrzeuglenkende besonders auf die korrekte Erfassung des Kontrollschilds, die Gültigkeit der Bewilligung und die Bedingungen des jeweiligen Parkplatzes achten.
1. Kontrollschild vor dem Bezahlen überprüfen
Bei digitalen Parkkarten und Parktickets ist häufig das Kontrollschild entscheidend. Prüfen Sie deshalb bei jeder Beantragung, ob die Buchstaben, Ziffern und der Kanton korrekt erfasst wurden. Schon eine falsche Ziffer kann dazu führen, dass die Parkberechtigung dem Fahrzeug nicht richtig zugeordnet wird. Kontrollieren Sie die Angaben auch nach einem Fahrzeugwechsel.
2. Auf Gültigkeit und Zahlungsbestätigung achten
Eine beantragte Parkbewilligung ist nicht automatisch bereits gültig. Prüfen Sie den angegebenen Beginn und das Ende der Berechtigung sowie den Zahlungsstatus. Bewahren Sie die Bestätigung elektronisch auf, damit Sie bei Unklarheiten nachweisen können, welche Parkberechtigung Sie gelöst haben. Richten Sie gegebenenfalls eine Erinnerung vor Ablauf der Gültigkeit ein.
3. Parksignale und örtliche Einschränkungen weiterhin beachten
Eine digitale Parkkarte bedeutet nicht, dass überall ohne Einschränkung parkiert werden darf. Beachten Sie die geltenden Signale und Markierungen, etwa Halteverbote, reservierte Parkfelder und zeitweilige Sperrungen. Informieren Sie sich auch darüber, für welche Zonen und Fahrzeugarten Ihre Bewilligung gilt. Bei Unsicherheiten helfen die Angaben der zuständigen Parkierungsstelle.
Gut zu wissen: Digitale Parkkarten und digitale Parktickets sind nicht immer dasselbe. Eine Parkkarte kann eine längerfristige Berechtigung für bestimmte Parkzonen sein, während ein digitales Parkticket meist eine konkrete Parkdauer abdeckt. Welche Berechtigung erforderlich ist, richtet sich nach den örtlichen Vorschriften.
Vorsicht vor gefälschten Zahlungsseiten: Verwenden Sie für die Beantragung von Parkbewilligungen nur offizielle Angebote der zuständigen Behörden oder der zugelassenen Betreiber. Prüfen Sie die Internetadresse sorgfältig und geben Sie Zahlungsdaten nicht auf unbekannten Seiten ein.
Praktischer Tipp: Speichern Sie die digitale Bestätigung Ihrer Parkbewilligung zusammen mit dem Ablaufdatum auf Ihrem Smartphone. So behalten Sie den Überblick, auch wenn Sie die Bestätigung nicht mehr ausgedruckt im Auto mitführen müssen.