Autofahrerin fährt nach Kollision mit Velo einfach weiter – Polizei sucht dringend Zeugen

(Basel BS). Am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 12.45 Uhr kam es an der Verzweigung St. Johanns-Ring / Metzerstrasse zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem Velo.

Nach einem kurzen Gespräch entfernte sich die Autofahrerin von der Unfallstelle, ohne sich um die verletzte Velofahrerin zu kümmern. Die Verkehrspolizei Basel-Stadt sucht in diesem Zusammenhang die Autofahrerin oder Zeugen, welche den Unfall beobachtet haben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: St. Johanns-Ring / Metzerstrasse in Basel
  • Zeitpunkt: Dienstag, 20. Oktober 2026, um 12.45 Uhr
  • Beteiligte: Eine Velofahrerin und eine Autofahrerin
  • Unfallhergang: Kollision beim Linksabbiegen des Autos
  • Folge: Velofahrerin verletzt
  • Nach dem Unfall: Autofahrerin entfernt sich nach einem kurzen Gespräch
  • Gesucht: Autofahrerin und Personen mit Beobachtungen zum Unfall
  • Hinweise: 061 208 06 00

Gemäss bisherigen Ermittlungen der Verkehrspolizei fuhr die Velofahrerin von der Davidsbodenstrasse her durch den St. Johanns-Ring bis zum Rotlicht vor der Verzweigung Metzerstrasse. Als das Lichtsignal auf Grün wechselte, setzte sie ihre Fahrt fort, wobei es zu einer Kollision mit einem entgegenkommenden Auto, welches links in die Metzerstrasse abbog, kam. Die Autofahrerin stieg kurz aus und redete mit der verletzten Velofahrerin. Kurz darauf entfernte sie sich von der Unfallstelle.


Zeugenaufruf

Die Autofahrerin sowie Personen, welche Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei Basel-Stadt unter Tel. 061 208 06 00 oder über mobileverkehrspolizei@jsd.bs.ch zu melden.

Hinweise an die Verkehrspolizei Basel-Stadt

061 208 06 00

mobileverkehrspolizei@jsd.bs.ch


Polizei.news informiert | Verkehrsunfall mit Verletzten

Nach einem Unfall: Diese Pflichten sind wichtig

  • Anhalten und Unfallstelle sichern: Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss sofort anhalten und die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen treffen.
  • Verletzten helfen: Bei einem Unfall mit verletzten Personen müssen Beteiligte Hilfe leisten und die Polizei verständigen. Bei medizinischen Notfällen ist die Sanität unter 144 erreichbar.
  • Nicht einfach weiterfahren: Ein kurzes Gespräch mit der verletzten Person ersetzt nicht die gesetzlichen Pflichten nach einem Verkehrsunfall.
  • Zeugen können helfen: Wer das Geschehen beobachtet hat, sollte sich Zeit, Standort, Fahrtrichtung und mögliche Merkmale des Fahrzeugs notieren und diese Informationen der Polizei übermitteln.

 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Symbolbild © muhamad afiffudin/Shutterstock.com

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