Basel BS: Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot wegen Waldbrandgefahr

Die Kantonspolizei Basel-Stadt erlässt in Absprache mit den Fachspezialisten und den umliegenden Kantonen ab 24. Juli 2026 ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot im gesamten Kantonsgebiet Basel-Stadt.

Dies gilt auch für mitgebrachte Grills im Wald und in Waldrandnähe (Abstand 200 m), sowie in öffentlichen Grün- und Parkanlagen. Die Waldbrandgefahrenstufe wird auf Stufe 5 (sehr gross) angehoben.

Die anhaltende Trockenheit und fehlende Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern, auf Wiesen und auch in Grün- und Parkanlagen im Siedlungsgebiet massiv erhöht. Die Kantonspolizei Basel-Stadt erlässt daher in Absprache mit den Fachspezialisten und den umliegenden Kantonen ab 24. Juli 2026 ein absolutes Feuerverbot.

Es ist bis auf Widerruf verboten, im Freien ein Feuer zu entfachen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an fest eingerichteten Feuerstellen, in Feuerschalen und auf Einweggrills im Freien, das Abbrennen von privatem Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen. Weiter ist es verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Das vom Amt für Wald und Wild beider Basel am 16. Juli 2026 verfügte absolute Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern (Abstand 200 m) bleibt weiterhin in Kraft.

Erlaubt bleibt im Siedlungsgebiet das Benützen von Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund, Terrassen oder Balkonen und mit genügend Abstand zur Vegetation. Dabei ist jedoch grösste Vorsicht geboten.

Das Abbrennen von privatem Feuerwerk ist im gesamten Kantonsgebiet auch anlässlich der Bundesfeierlichkeiten 2026 (31. Juli und 1. August zwischen 18 und 01 Uhr) verboten.

Die bereits erteilten Feuerwerkbewilligungen für die offiziellen Feuerwerke der Bundesfeier am Rhein vom 31. Juli und der Bundesfeier auf dem Bruderholz sowie der Bundesfeier in Riehen vom 1. August behalten ihre Gültigkeit.

Die am 23. Juni 2026 durch das Amt für Umwelt und Energie verfügten Bade-, Betretungs- und Fischereiverbote in der Wiese und in der Birs bleiben bestehen.

Das Feuerentfachungsverbot tritt per Freitag, 24. Juli 2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Symbolbild © hurricanehank/Shutterstock.com

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