Kapo Basel-Stadt: Neue Verkehrsregeln für E-Roller, E-Bikes & Co. ab 1. Juli – das gilt jetzt

Neue Verkehrsregeln für Trendfahrzeuge ab 1. Juli 2025 in Kraft.

Hier der Überblick zu E-Rollern, E-Cargobikes, schnellen E-Bikes & Co.

E-Roller ohne Kontrollschild

  • 2 Personen erlaubt (wenn Abstellflächen für die Füsse vorhanden)
  • Bis 25 km/h

E-Cargobikes ohne Kontrollschild

  • Bis 4 Kinder erlaubt, wenn genügend Sitzplätze vorhanden

E-Cargobikes mit Kontrollschild (neu: schwere Motorfahrräder)

  • Personenanzahl gemäss bewilligter Sitzplätze
  • Bis 25 km/h
  • Max. 450 kg Gesamtgewicht
  • Ab 14 Jahren mit Führerausweis

Schnelle E-Bikes

  • Nur 1 Person erlaubt
  • Bis 45 km/h
  • Ab 14 Jahren mit Führerausweis
  • Durchfahrt erlaubt bei «Velo & E-Bike gestattet»

Wichtig

  • «Mofaverbot» gilt auch bei ausgeschaltetem Motor

E-Trottis (unverändert)

  • Nur 1 Person erlaubt
  • Bis 20 km/h
  • Ab 16 Jahren (ab 14 mit Führerausweis)

Für alle Trendfahrzeuge gilt:

  • Kein Fahren auf dem Trottoir
  • Vorausschauend und rücksichtsvoll unterwegs sein
  • 0.0 ‰ empfohlen (max. 0.5 ‰ erlaubt)
  • Helm wird empfohlen

Danke, dass du dich an die Regeln hältst – für mehr Sicherheit auf unseren Strassen.

 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Kantonspolizei Basel-Stadt

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