Kapo Basel-Stadt: Neue Verkehrsregeln für E-Roller, E-Bikes & Co. ab 1. Juli – das gilt jetzt
Neue Verkehrsregeln für Trendfahrzeuge ab 1. Juli 2025 in Kraft.
Hier der Überblick zu E-Rollern, E-Cargobikes, schnellen E-Bikes & Co.
E-Roller ohne Kontrollschild
- 2 Personen erlaubt (wenn Abstellflächen für die Füsse vorhanden)
- Bis 25 km/h
E-Cargobikes ohne Kontrollschild
- Bis 4 Kinder erlaubt, wenn genügend Sitzplätze vorhanden
E-Cargobikes mit Kontrollschild (neu: schwere Motorfahrräder)
- Personenanzahl gemäss bewilligter Sitzplätze
- Bis 25 km/h
- Max. 450 kg Gesamtgewicht
- Ab 14 Jahren mit Führerausweis
Schnelle E-Bikes
- Nur 1 Person erlaubt
- Bis 45 km/h
- Ab 14 Jahren mit Führerausweis
- Durchfahrt erlaubt bei «Velo & E-Bike gestattet»
Wichtig
- «Mofaverbot» gilt auch bei ausgeschaltetem Motor
E-Trottis (unverändert)
- Nur 1 Person erlaubt
- Bis 20 km/h
- Ab 16 Jahren (ab 14 mit Führerausweis)
Für alle Trendfahrzeuge gilt:
- Kein Fahren auf dem Trottoir
- Vorausschauend und rücksichtsvoll unterwegs sein
- 0.0 ‰ empfohlen (max. 0.5 ‰ erlaubt)
- Helm wird empfohlen
Danke, dass du dich an die Regeln hältst – für mehr Sicherheit auf unseren Strassen.
Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Kantonspolizei Basel-Stadt