Schweiz: Fake-Shops rund um Black Friday – Polizei warnt vor Onlinebetrug

Black Friday lockt mit unschlagbaren Preisen – vor allem online.

Doch hinter Angeboten, die zu schön sind, um wahr zu sein, stecken nicht selten betrügerische Web-Stores.

Die Betrugsmasche

Gerade in der Zeit rund um Black Friday, Cyber Monday und ähnliche Aktionstage boomt der Onlinehandel noch stärker als sonst. Zahlreiche Shops werben mit grossen Rabatten und zeitlich begrenzten Angeboten. Diese Kauflust machen sich auch Cyberkriminelle zunutze: Sie locken mit gefälschten Webshops, irreführenden Werbeanzeigen oder vermeintlich attraktiven Angeboten, die per E-Mail oder in den sozialen Medien verbreitet werden.



Schnell ist in einem Fake-Onlineshop ein vermeintliches Schnäppchen bestellt, das nie geliefert wird – oder man hat den Betrügern ungewollt persönliche Daten, Kreditkarteninformationen oder Zugangsdaten preisgegeben. So wird aus der Freude am Sparen rasch ein teures Ärgernis.



Was muss ich tun

Achten Sie auf folgende Hinweise, um einen verdächtigen Internetshop zu erkennen:

  • Unrealistisch günstige Preise: Wenn ein Angebot zu gut erscheint, um wahr zu sein, ist es das meist auch. Vergleichen Sie die Preise mit vertrauenswürdigen Shops.
  • Fragwürdige Kontaktmöglichkeiten: Vorsicht bei anonymen Kontaktformularen, unseriösen E-Mail-Adressen oder WhatsApp-Nummern als einzige Kontaktoption.
  • Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum: Ein seriöser Schweizer-Shop verfügt über ein gesetzlich vorgeschriebenes Impressum mit einer überprüfbaren Schweizer Adresse.
  • Auffällige Währungsliste: Unseriöse Shops bieten oft eine unnötig lange Auswahl an Währungen, aber nicht immer Schweizer Franken.
  • Merkwürdiger Domain-Name: Unsinnige Kombinationen oder Zusatzelemente mit Schweizer Bezug (z.B. xyz-schweiz.com, xyz-zurich.net, etc.).
  • Schlechte Sprache und Grammatik: Rechtschreibfehler und wirre Übersetzungen deuten auf unseriöse Anbieter hin.
  • Unklare Garantie- und Rückgaberegeln: Fehlende oder schlecht definierte Rückgabebedingungen sind ein weiteres Warnzeichen.

Geben Sie nie sensible Daten von sich preis, wenn Sie vorgängig keine gründlichen Abklärungen getätigt haben.

Ich habe meine Daten preisgegeben

  • Informieren Sie umgehend Ihr Kreditkarten-/Finanzinstitut und lassen Sie die involvierte Kreditkarte sperren.
  • Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Stelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige.

 

Quelle: Cybercrimepolice.ch
Bildquelle: Cybercrimepolice.ch

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