Kapo Basel-Stadt: Umgang mit privatem Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird neu geregelt
Das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Kanton erfordert grundsätzlich eine Bewilligung der Kantonspolizei Basel-Stadt. Am 31. Juli, am 1. August sowie in der Silvesternacht werden kleinere private Feuerwerke traditionellerweise toleriert.
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